
Die EU-Richtlinie zum Elternurlaub ist da!
Tipp | 09. April 2019Gute Nachrichten aus Brüssel! Am 04.04.2019 ist die neue EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige erlassen worden. So setzt Artikel 4 den Anspruch auf zehn Arbeitstage Vaterschaftsurlaub fest, der anlässlich der Geburt des Kindes des Arbeitnehmers genommen werden muss. Artikel 5 setzt den Anspruch eines jeden Arbeitnehmers auf 4 Monate Elternurlaub fest, bevor das Kind acht Jahre alt wird. Dabei sind 2 Monate des Elternurlaubs nicht übertragbar. Die Mitgliedsstaaten der EU sind aufgerufen, diese Richtlinien umzusetzen.
- „Die Reche der arbeitenden Väter“ (Forscherin Silvia Vogliotti/IPL, 19.03.2019)
- Das Handbuch „Mein Papa und Ich„ (Herausgegeben vom Einheitlichen Garantiekomitee des Südtiroler Sanitätsbetriebes. Erstellt von Silvia Vogliotti und Moira Mastrone – AFI | Arbeitsförderungsinstitut Bozen, 2018 zweite überarbeitete Version).